Barrierefreiheit im Netz – Das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) einfach erklärt
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Webseiten barrierefrei sein – das heißt: Sie müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie gut nutzen können, auch Menschen mit Einschränkungen.
Das regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in Deutschland umsetzt.
Was bedeutet „barrierefrei“?
Barrierefrei heißt:
- Deine Webseite lässt sich auch ohne Maus oder nur mit der Tastatur bedienen.
- Farben und Kontraste sind gut lesbar.
- Bilder haben Alternativtexte, damit sie auch von Vorlese-Programmen erkannt werden.
- Inhalte sind klar strukturiert und einfach zu verstehen.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt nur, wenn du bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden (B2C) anbietest.
Das betrifft vor allem:
- Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger)
- Personenbeförderung (z. B. Ticketbuchung für Bus und Bahn)
- Bankdienstleistungen
- E-Book-Lesegeräte oder -Software
- E-Commerce und Online-Terminbuchung (z. B. Webshops, Buchung von Terminen beim Friseur)
👉 Wenn du keine dieser Angebote hast, bist du nicht betroffen – auch nicht, wenn du einfach nur Infos über dein Unternehmen teilst.
💡 Beispiel:
- Du hast nur eine Info-Webseite oder leitest per Button zu Amazon weiter? Dann bist du nicht betroffen.
- Du bietest einen eigenen Online-Shop oder eine Terminbuchung für Endkunden an? Dann schon.
Was ist mit Kleinstunternehmen?
Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. € Umsatz) gibt es eine Ausnahme:
👉 Du musst die Anforderungen für den Online-Shop selbst nicht umsetzen.
👉 Aber: Wenn du in deinem Shop Produkte oder Geräte verkaufst, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind (z. B. E-Book-Reader, Telekommunikationsgeräte, Online-Terminbuchung), dann müssen diese Produkte barrierefrei sein – egal, ob dein Shop groß oder klein ist.
Ab wann musst du das umsetzen?
👉 Ab dem 28. Juni 2025 musst du alle betroffenen digitalen Angebote barrierefrei gestalten – unabhängig von deiner Unternehmensgröße oder deinem Umsatz.
Was musst du konkret umsetzen?
Du musst deine Webseite nach den Standards der WCAG 2.1 (Level AA) barrierefrei machen.
Das heißt:
- Klare Struktur und saubere Überschriften
- Alternativtexte bei Bildern
- Gut lesbare Farben und Kontraste
- Inhalte leicht verständlich
Was macht Battery Pages schon automatisch für dich?
Wir haben vorgesorgt! Bei allen Webseiten, die du mit Battery Pages erstellst, sind fast alle Barrierefreiheits-Standards automatisch umgesetzt:
✅ Überschriften sind technisch richtig ausgezeichnet (H1, H2, H3 …).
✅ Bilder werden automatisch mit Alternativtexten versehen.
✅ Formulare und Buttons sind korrekt programmiert.
✅ Die Seitenstruktur ist so aufgebaut, dass Vorlese-Programme und andere Hilfsmittel sie gut verstehen.
✅ Alle Inhalte sind mobilfreundlich und können auch ohne Maus bedient werden.
👉 Nur die Farbkontraste musst du noch selbst prüfen, da du diese in deinem Design individuell einstellst. Wir zeigen dir im Dashboard, wie du das einfach machen kannst.
🚀 Wie prüfe ich, ob ich betroffen bin?
Bin ich betroffen?
- Ich biete meinen Kunden eine Online-Terminbuchung an.
- Ich verkaufe direkt online (z. B. mit Stripe-Checkout).
- Ich schließe direkt über meine Webseite Verträge mit Endkunden ab.
👉 Wenn du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortest, musst du deine Seite bis 28.06.2025 barrierefrei machen.
Bin ich nicht betroffen?
- Du hast nur eine Info-Seite ohne Buchung oder Verkauf? Dann musst du nichts tun.
- Oder ich leite nur auf andere Shops (z. B. Amazon) weiter – dort ist der Vertragspartner Amazon und nicht ich.
🚀 So unterstützen wir dich
✅ Battery Pages setzt alle technischen Standards (WCAG 2.1 – AA) automatisch um.
✅ Du findest im Dashboard eine einfache Checkliste, mit der du sofort siehst, ob du betroffen bist.
✅ Für die Farbkontraste stellen wir dir ein Tool zur Verfügung – so kannst du das selbst prüfen.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
In vielen öffentlichen Webseiten in Deutschland gibt es einen eigenen Abschnitt – die sogenannte Barrierefreiheitserklärung. Diese Erklärung beschreibt:
- Wie barrierefrei eine Webseite ist
- Welche Bereiche nicht barrierefrei sind
- Kontaktmöglichkeiten für Feedback zur Barrierefreiheit
Diese Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt aber nur für öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Stadtverwaltungen, Bildungseinrichtungen). Private Unternehmen und Shops müssen keine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen – auch nicht, wenn sie nach dem BFSG barrierefrei sein müssen.
💡 Fazit:
Barrierefreiheit ist Pflicht, wenn du direkt mit Endkunden arbeitest und betroffene Dienste oder Produkte anbietest. Mit Battery Pages bist du schon jetzt auf der sicheren Seite – du musst nur noch die Farben prüfen, den Rest übernehmen wir!
Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, sprich uns gerne an. Gemeinsam machen wir deine Webseite barrierefrei! 🚀